Vertragsrecht

Ein Rechtsanwalt wird nicht erst dann benötigt, wenn einer der Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten verletzt, sondern bereits vorher. Ich verfasse Verträge, in welchen der Wille der Vertragsparteien schriftlich festgehalten wird.

Dabei ist es insbesondere meine Aufgabe als Rechtsanwalt, Vorsorge für zukünftige Entwicklungen zu treffen, auch wenn sie den Vertragsparteien im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses äußerst unwahrscheinlich erscheinen.

Denn nur wenn für möglichst alle denkbaren Situationen eine vertragliche Regelung getroffen wird, kann im Ernstfall eine Lösung gefunden und damit ein Konflikt vermieden werden.